Unter diesem Begriff können sich viele weitere verbergen. Es ist sogar ein Begriff, der im Strafgesetzbuch verankert ist und die Untreue zunächst an sich je nach Anwendungen und Tatbestand als Straftatbestand deklariert ist. In der Beziehung und Partnerschaft allerdings gibt es nur einen einzigen Tatbestand, sobald das Wort Untreue fällt. Ein Partner war seinem bisherigen Partner nicht treu und ehrlich und hat seine Gefühle und vielleicht sogar seine Liebe einem anderen Partner zugewendet. Meistens geschieht dies heimlich und das weitere Wort Fremdgehen fällt. Sich die Treue zu schwören, wird noch heute zukünftigen Brautpaaren spätestens bei der Trauungszeremonie abverlangt. Laut und deutlich liest der Zeremonienmeister bei den Trauungen diesen Schwur vor...da heißt es nun mal, dass man sich als Paar in guten wie in schlechten Zeiten die ewige Treue schwört. Bei Paaren, die eine Beziehung ohne Trauschein eingehen, ist dieser Schwur ebenfalls vorhanden. Nur eben eher stillschweigender Natur. Man geht als Partner einfach davon aus, dass der andere sich nur für ihn interessiert und sich entschlossen hat, nur mit ihm diese Beziehung eingehen zu wollen. Meistens kommt aber alles anders, als gedacht. Sich in einen anderen Partner oder eine andere Partnerin Halsüberkopf zu verlieben, dessen ist man nie sicher und davon kann sich nun mal niemand freisprechen. Wichtig ist, dass wenn man in einer Beziehung steckt, auch so viel Anstand und Aufrichtigkeit an den Tag legt und die bestehende Partnerschaft beendet. Ob man nun der Partnerin der dem Partner den Grund der Beendigung auf die Nase binden sollte, bleibt jedem selbst überlassen.